Andreas Glarner verliert vor Gericht
Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden. Das hat das Aargauer Obergericht entschieden.
Diese Bezeichnung für Glarner hatte der Medienunternehmer Hansi Voigt 2022 auf der Plattform Twitter gewählt. Daraufhin reichte Glarner wegen Beschimpfung und übler Nachrede Strafanzeige ein. Daraufhin verurteilte die Staatsanwaltschaft Voigt mittels Strafbefehl.
Das Bezirksgericht hob diesen aber wieder auf, weil im politischen Diskurs Übertreibungen und scharfe Formulierungen gesellschaftlich akzeptiert seien. Das Obergericht stützt nun dieses Urteil. Glarner kündigte an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.